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   SG Marburg, 22.04.2014 - S 11 KA 180/12   

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https://dejure.org/2014,14296
SG Marburg, 22.04.2014 - S 11 KA 180/12 (https://dejure.org/2014,14296)
SG Marburg, Entscheidung vom 22.04.2014 - S 11 KA 180/12 (https://dejure.org/2014,14296)
SG Marburg, Entscheidung vom 22. April 2014 - S 11 KA 180/12 (https://dejure.org/2014,14296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 87a Abs 2 SGB 5, § 87b Abs 1 S 1 SGB 5, § 87b Abs 2 SGB 5, § 87b Abs 3 SGB 5

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen in Form der Fallzahlerhöhung nach Änderung der Kooperationsform von einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft in eine fachärztliche Einzelpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Keine RLV-Fallzahl-Bemessung von Einzelpraxis nach früherer Berufsausübungsgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus SG Marburg, 22.04.2014 - S 11 KA 180/12
    Dies gilt erst recht seit der ab dem Jahre 2004 vorgeschriebenen vertraglichen Vereinbarung des HVV zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen (vgl. BSG, Urt. v. 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R - so auch SG Marburg, Urteil vom 16.11.2011 - Az. S 12 KA 919/10, nicht rechtkräftig).
  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 189/10

    Ein einer radiologischen Gemeinschaftspraxis zugewiesenes Regelleistungsvolumen

    Auszug aus SG Marburg, 22.04.2014 - S 11 KA 180/12
    Wenn auch grundsätzlich der Bewertungsausschuss selbst nach § 87b Abs. 4 SGB V das Verfahren zur Berechnung und zur Anpassung der Regelleistungsvolumina zu regeln hat, so ist es noch zulässig, Detailregelungen an die Gesamtvertragsparteien zu delegieren (s. bereits SG Marburg, Urt. v. 06.10.2010 - S 11 KA 189/10 - juris Rdnr. 119 f.), wenn dies auch im Hinblick auf fehlende regionale Besonderheiten der hier zu treffenden Regelung wenig Sinn macht.
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 919/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses

    Auszug aus SG Marburg, 22.04.2014 - S 11 KA 180/12
    Dies gilt erst recht seit der ab dem Jahre 2004 vorgeschriebenen vertraglichen Vereinbarung des HVV zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen (vgl. BSG, Urt. v. 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R - so auch SG Marburg, Urteil vom 16.11.2011 - Az. S 12 KA 919/10, nicht rechtkräftig).
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